AGB

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der EINWERK GmbH, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

  1. Leistungsgenstand

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Suche geeigneter Kandidaten für den jeweiligen Auftraggeber. Komponenten für die Durchführung eines jeden Auftrages sind: die Stellenbeschreibung seitens des Auftraggebers, eines mit dem Auftraggeber abgestimmte Suchprofil inklusiver notwendiger Kompetenzen.

EINWERK behält sich vor, gewisse Suchaufträge nur durch ein Exklusiv-Mandat durchzuführen. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt wöchentlich. Zweck dieser Abstimmung ist der gegenseitige Informationsaustausch zum aktuellen Stand der Suche. Der Auftraggeber informiert dabei über eigene Handlungen, EINWERK informiert den Auftraggeber über den aktuellen Stand seiner Aktivitäten.

Vorgestellte Kandidaten dürfen nach Zustimmung des jeweiligen Kandidaten innerhalb der Organisation des Auftraggebers auch für andere offene Stellen vorgestellt werden.

  1. Replacement

Innerhalb der Probezeit, maximal 6 Monate, übernimmt EINWERK ein kostenloses Replacement. Dabei ist es egal, ob der Auftraggeber in dieser Zeit einem Kandidaten kündigt, oder der Kandidat selber das Unternehmen wieder verlässt.

  1. Honorar

Das Honorar wird zwischen EINWERK und dem Auftraggeber jeweils individuell vereinbart.

  1. Nebenkosten

Nebenkosten für EINWERK werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Nebenkosten der Kandidaten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen vor Ort beim Auftraggeber, werden direkt vom Auftraggeber an den Kandidaten erstattet. Eventuelle internationale Suchen, werden mit dem Auftraggeber individuell vereinbart.

  1. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen 14 Tage netto nach Rechnungsdatum durch den Auftraggeber

  1. Einstellung der Suche

EINWERK und Auftraggeber haben das Recht, einen laufenden Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen zu beenden. Dies bedarf der Schriftform. Sollte der Auftraggeber EINWERK kündigen, so sind 10 % des jeweiligen Jahreszielgehaltes als Vergütung durch den Auftraggeber zu zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass EINWERK den Suchprozess gestartet hat, sich in der Kandidatenansprache befindet und dies auch dokumentieren kann. Sollte EINWERK bereits Kandidaten vorgestellt haben so sind 50% des Jahreszielgehaltes durch den Auftraggeber zu zahlen.

  1. Geheimhaltung

EINWERK verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

  1. Haftung

EINWERK haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung insgesamt ist auf den Auftragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der sechsmaligen Nettovergütung pro Vertragsmonat. Die maximale Haftungssumme wird auf € 100.000 begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wie Betriebsunterbrechung wird ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

Ihr Wachstum und Ihr Erfolg sind unsere Motivation.